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Mein Dienst als Hauptschöffe (Ehrenrichter) am Landgericht:

Eignung in einer Kurzfassung: Alter 25 bis 69 Jahre (soll auf 75 Jahre heraufgesetzt werden, Termin unbekannt),

Voraussetzung für den Schöffendienst, kein laufendes Strafverfahren,  keine Vorstrafe über 3 Monate, keine starken körperlichen Beeinträchtigungen, keine juristische Person z.B. Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Polizei etc.

Details unter dem Link:

https://schoeffen-bw.de/index.php/das-schoeffenamt/voraussetzungen-und-eignung

Was dort steht, ist für alle Bundesländer generell einheitlich. Im Zweifelsfall, am Wohnort bei Gericht, telefonisch erkundigen.

Nachfolgend, schreibe ich nur Schöffe, damit sind männliche und weibliche Personen gemeint. Ebenso bei Richtern, sind männliche und auch weibliche gemeint.

Ich war einige Jahre als Hauptschöffe an einem Landgericht tätig und möchte  interessierten Lesern einige Dinge dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, etwas näher bringen. Auf Anfragen, bin ich gerne zu weiteren Auskünften bereit.

 

Wie werde ich Schöffe ?:

Jedes Jahr im Herbst, erscheinen Aufrufe in Zeitungen und es wird bei Amtsgängen (z.B. Ausweisstelle etc. erfragt, ob Interesse besteht). Es herrscht in der Regel, ständig Schöffenmangel. Wenn nicht genug freiwillige vorhanden sind, werden Personen die geeignet sind, als Schöffen nach einem Auswahlverfahren verpflichtet. Dem ist gesetzlich Folge zu leisten, es gibt nur einige wenige Ausnahmen, befreit zu werden. Zum Beispiel, wenn bei berufstätigen, die Firma in Schieflage geraten würde (stichhaltig zu begründen), oder wenn es die Gesundheit nicht erlaubt, was durch ein Attest zu belegen ist. Anmerkung: Arbeitsunfähig, heisst amtlich gesehen, nicht auch Prozessunfähig. Auch das müsste in einem Attest deutlich werden.

Reich werden kann man durch eine Schöffentätigkeit nicht, es ist ein Ehrenamt und es werden Spesen, Fahrtkosten, Parkgebühren und bei berufstätigen Verdienstausfälle erstattet. Ein Arbeitgeber hat generell Mitarbeiter für den Schöffendienst freizustellen, so lange wie erwähnt, keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

 

Auslosung Strafkammer:

Jeweils im Dezember jeden Jahres, werden die Schöffen ausgelost, in welche Strafkammern sie kommen. Davon gibt es eine Menge, große Strafkammern für schwerere Delikte, kleine Strafkammern für geringfüge Delikte, sowie Wirtschafts, Revisions und Jugend Strafkammern. Für die Jugendstrafkammern, ist eine pädagogische Ausbildung vonnöten.

Es werden für jede Strafkammer, 2 Schöffen ausgelost, die dann das ganze Jahr bei jedem Verfahren dieser Strafkammer zusammen bleiben. Sollte ein Schöffe verhindert sein, was rechtzeitig zu belegen ist, wird ein sogenannter Hilfsschöffe beauftragt. Im laufenden Verfahren, kann kein Schöffe gewechselt werden, ansonsten muss das Verfahren wieder von vorne beginnen, auch wenn schon etliche Verhandlungen waren.

Es gibt je nach Strafkammer einheitliche Regelungen. Verfahren in kleinen Strafkammern werden von einem je nach Straftat ohne Schöffen mit einem Einzelrichter durchgeführt. Etwas größere Delikte, von einem Richter und 2 Schöffen.  Dann gibt es je nach Delikt, Verfahren mit 2 oder 3 Richtern, die in der Regel in großen Strafkammern stattfinden.

 

Rechte und Pflichten von Schöffen:

Zu beginn einer Schöffenperiode (5 Jahre), wird der Schöffe im Gerichtssaal, vor allen Anwesenden vereidigt. Der Eid, beinhaltet Stillschweigen in der Öffentlichkeit über interne Dinge, z.B. was im Beratungsraum besprochen wird. Ein Verstoß hat strafrechtliche Folgen.  Ebenso, unentschuldigtes Fernbleiben bei einer Verhandlung, zu der man in der Regel rechtzeitig geladen wurde.

Ein Schöffe hat die gleichen Rechte, wie ein Richter. Er kann im Verfahren, Fragen an Richter, den Angeklagten, Verteidigern, Zeugen, Staatsanwälten etc. stellen.

Stimmrecht im Beratungsraun: Es gilt eine 2/3 Mehrheit. So ist es möglich, mit 2 Schöffen die sich einig sind, in der Frage schuldig oder unschuldig, sowie Höhe einer Geldbuße im gesetzlichen Rahmen, einen Einzelrichter zu überstimmen. Bei 2 oder 3 Richtern wird so lange beraten, bis sich alle einig sind. Lediglich den Strafrahmen für eine Tat, bestimmt der Richter als juristische Person nach dem jeweils gültigen Gesetz. Innerhalb dieser Spanne, kann der Schöffe mit entscheiden, bzw. diskutieren.

In den Verfahren gilt es für uns Schöffen, Neutralität zu bewahren, egal ob wir das Verhalten des Angeklagten negativ, oder positiv sehen. Oftmals, keine leichte Aufgabe.

 

Schlußwort: Meine Amtsperionde endete zum 31.12.2018, da ich seit März 2019, 70 Jahre alt bin.

Ende November 2019, erfolgte die Verabschiedung für über 100 ausscheidende Schöffen in der Kantine vom Landgericht. Der Gerichtspräsident, hielt eine sehr schöne Rede und bedankte sich für unseren Einsatz. Es gab Kaffee und Kuchen, wobei wir mit anderen Schöffen, Gespräche über deren Erlebnisse führen konnten.

Es waren sehr interessante, aber auch verantwortungsvolle Jahre. Ich hätte gerne weiter gemacht. Aber das geht nicht, da mein Alterslimit mit 70, erreicht ist.

 


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